Ein Bußgeld für Essen, Lesen und Rauchen hinter dem Steuer? Vielleicht bald keine Zukunftsmusik mehr und bereits jetzt definitiv ein Fall für den Rastplatz.
Autofahren ist eine Tätigkeit, die alle Sinne beansprucht! Dennoch scheint dies für viele Autofahrer inzwischen nur noch Nebenbeschäftigung zu sein – es wird bei voller Fahrt telefoniert, gegessen, geraucht, gelesen und mit dem Laptop gearbeitet. Das kann äußerst gefährlich werden. Bereits bei Richtgeschwindigkeit 130 km/h legt ein Pkw 36 Meter pro Sekunde zurück. Wer also beispielsweise drei Sekunden mit dem Zigarettenanzünder hantiert, absolviert über 100 Meter, ohne dem Verkehrsgeschehen ausreichend Aufmerksamkeit zu widmen. Welch gefährliche Situationen in dieser Zeit entstehen können, hat jeder schon einmal erlebt.
Mit einer Regelung für die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt hat der Gesetzgeber bereits einen ersten Schritt gemacht, die Sicherheit zu erhöhen. Immer öfter sind Vorstöße von Politikern und Verkehrsexperten zu vernehmen, künftig auch Tätigkeiten wie Essen oder Rauchen hinterm Steuer zu verbieten. Fälle, in denen beispielsweise Lkw-Fahrer wegen Lesens während der Fahrt mit Bußgeldbescheiden abgemahnt wurden, häufen sich. Dabei beschränken sich die „Nebentätigkeiten“ nicht alleine auf Lenker großer und schwerer Fahrzeuge. Der Businessreisende, der angeregt im Handheld nach Terminen sucht, gehört inzwischen eher zur Regeln denn zur Ausnahme. Auch wenn der Gesetzgeber solche Beschäftigungen neben dem Autofahren nicht explizit verbietet, sind sie nicht rechtens. Passiert deshalb ein Unfall, kann grobe Fahrlässigkeit angenommen werden – die Bestrafungen sind entsprechend. Wer sicher ankommen möchte, verzichtet selbst auf die Nutzung von Freisprecheinrichtungen und verlegt Telefonate auf den Rastplatz.
Generell ist alle zwei Stunden eine längere Pause empfehlenswert. Frische Luft, ein Spaziergang auf dem Parkplatz, noch besser kleinere Dehnungs- und Entspannungsübungen, helfen Konzentration und Leistungsfähigkeit zurückzubekommen. Neben Bewegung ist die richtige Ernährung ein weiterer wichtiger Faktor für ein gesundes und langes Leben. Die Folgen von zu fettem und zu süßem Essen sind Übergewicht, vor allem aber Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Starten Sie Ihre Fahrt nicht mit vollem Magen und teilen Sie Mahlzeiten auf mehrere Pausen auf. Das oft zur Mittags- und Abendzeit ein-setzende Leistungstief wird durch fett- und nährstoffreiche Mahlzeiten nur noch verstärkt. Deshalb ballaststoffreich ernähren, Getreideprodukte, Kartoffeln, Gemüse, Obst, Milch und Milchprodukte bevorzugen und den Konsum von Fleisch, Eiern und Fett reduzieren. Ganz wichtig: viel trinken! Aber keinen Kaffee oder artverwandte Getränke, sondern Kräuter- und Früchtetees, verdünnte Fruchtsäfte und Wasser.
„Es ist doch überhaupt nichts passiert“ – zählt nicht als Argument. Bereits ein Beinaheunfall reicht für eine Verurteilung vor Gericht aus.
Nicht immer muss gleich ein Unfall passieren, um straffällig zu werden. AUTO BILD hat die sieben Todsünden im Verkehr aufgelistet, bei denen man unverhofft statt eines Bußgeldbescheides schnell zum Straftäter wird.
So genügt bei einem Missachten der Vorfahrt bereits ein Beinaheunfall. Drohen dabei Verletzungen von Menschen oder Beschädigungen von Sachen, reicht das für eine Verurteilung. Wer mit Tempo über den Zebrastreifen fährt, dass ein Fußgänger zurückspringen muss, handelt ebenso grob fahrlässig wie ein Fahrzeuglenker, der trotz nahendem Gegenverkehr überholt und entgegenkommende oder überholte Fahrer zu heftigem Abbremsen oder Ausweichen zwingt. Wer zum ersten Mal bei so einem Vergehen erwischt wird, bezahlt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen (Tagessatz ist 1/30 des Monatseinkommens). Dazu kann der Führerschein mindestens sechs Monate entzogen werden und in Flensburg droht der Eintrag von sieben Punkten. Passiert ein Unfall mit Verletzten, Toten oder sehr hohem Sachschaden, droht sogar eine Freiheitsstrafe!
Als klassische „Todsünden“ betrachten Juristen folgende Vergehen:
Die Vorfahrt nicht beachten.
Falsch überholen oder bei Überholvorgängen falsch fahren.
An Fußgängerüberwegen falsch fahren.
An unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fahren.
An unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhalten.
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fahren oder dies versuchen.
Haltende oder liegen gebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich machen, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist.