Erholung für die einen – Stress für die anderen: In der Ferienzeit müssen Geschäftsreisende vor Fahrtantritt genau planen, um mögliche Staus zu umfahren.
Mit Beginn der Ferienreisezeit beginnt für Geschäftsreisende erneut die stressige Phase der Staus. Durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und die durch das Konjunkturpaket ausgelösten Baumaßnahmen stockt es auf deutschen Autobahnen. Wer seine Route vor Fahrtantritt plant, hat dennoch gute Chancen, stress- und staufrei voranzukommen. Wertvolle Helfer sind zum Beispiel die Internetadresse
www.verkehrsinfo.de,
www.verkehrsinformation.de oder die Website sowie die Stauhotline des ADAC (
www.adac.de, Tel.: 2 24 99 ohne Vorwahl aus allen Mobilnetzen). Hier lassen sich aktuelle Stauinformationen, Baustellen, fallweise sogar Standorte von Blitzern ermitteln. Oft sind die Staus so lange, dass selbst das TMC-System des Navigationssystems überfordert ist, eine geeignete Ausweichroute zu finden. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich durch das Staudickicht zu finden.
Hilfe kommt vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der eigentlich für die Brummi-Kapitäne eine so genannte Ausweichstreckenkarte für die Samstagsfahrverbote während der Ferienreisezeit anbietet. Diese Karte bietet aber auch Pkw-Fahrern geeignete Strecken, um potenzielle Staus zu umfahren. Sie wird in Abstimmung mit den Straßenbauverwaltungen erarbeitet.
Der BGL hat insgesamt rund 5.000 Kilometer Alternativstrecken erfasst und informiert auch über Einschränkungen durch größere vorhersehbare Baumaßnahmen und Umweltzonen. Mit ihrem Maßstab von 1:1.000.000 ermöglicht die Karte einen schnellen Überblick. Zudem hat der BGL Sonderkarten im Großmaßstab integriert, die das Passieren von Ballungsgebieten und einzelnen Städten (Berlin, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Münchberg, Nürnberg, Rastatt, Zwickau und Rhein-Ruhr) erleichtern. Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2010 ist seit Ende Mai zum unveränderten Preis von 2,89 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten verfügbar. Der Einzelversand erfolgt gegen Überweisung bzw. Vorkasse für 4,95 Euro (inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten). Bestellung über BDF-Infoservice GmbH, Postfach 93 02 60 in 60457 Frankfurt/Main, per Fax: 0 69-791 92 27 oder E-Mail:
bdf-infoservice@bgl-ev.de.
Irgendwann während der Fahrschule gelernt und längst wieder vergessen: das richtige Verhalten an einer Bushaltestelle.
Auch wenn die Vorschriften für das korrekte Verhalten beim Vorbeifahren an einem haltenden Bus schon seit mehr als zehn Jahren eingeführt worden sind, kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen an Bushaltestellen. Obwohl die Grundregeln bereits während der Fahrschule gelehrt wurden, weiß trotzdem ein Großteil der Autofahrer in der Praxis nicht, was sie tun müssen, wenn ein Linien- oder Schulbus an eine Haltestelle fährt. Dass viele Verkehrsteilnehmer unsicher sind, erkennt man nicht zuletzt daran, dass die einen einfach zügig überholen und die anderen hinter dem Bus stehen bleiben. Beides ist falsch. Übrigens: Auch Fahrer, die in der Gegenrichtung unterwegs sind, müssen gewisse Bestimmungen beachten. Doch meistens kümmern sie sich gar nicht um den haltenden Omnibus oder die Straßenbahn.
Haltestelle: vorbeifahren erlaubt
Eines steht fest: An Omnibussen des Linienverkehrs, an gekennzeichneten Schulbussen und an Straßenbahnen, die in Richtung Haltestellen fahren, darf langsam und vor allem vorsichtig vorbeigefahren werden. Hier wird keine besondere Geschwindigkeit vorgeschrieben, nur dass man besondere Vorsicht walten lassen soll. Das gilt auch dann, wenn der Bus ohne Fahrtrichtungsanzeiger oder nur mit dem rechten Blinker an der Haltestelle steht. Aber: Wenn der Bus sich der Haltestelle nähert und das Warnblinklicht eingeschaltet hat, darf kategorisch nicht überholt werden.
Erst wenn der Bus mit Warnblinklicht anhält, kann in Schrittgeschwindigkeit – das sind circa 4 bis 7 km/h – und nur in einem solchen Seitenabstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung der ein- und aussteigenden Passagiere ausgeschlossen ist.
Dem Busfahrer wird vorgeschrieben, bei welchen Haltestellen er alle vier Fahrtrichtungsanzeiger einschalten muss. Die Geschwindigkeitsvorschrift gilt für alle Fahrzeuge (inklusive Fahrräder) sowohl inner- als auch außerorts. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob das öffentliche Verkehrsmittel auf der eigenen oder der entgegenkommenden Fahrbahnseite steht. Als Ausnahmen werden nur baulich getrennte Fahrbahnen wie ein fest gebauter Mittel-streifen eingestuft.
Merke: Auch wenn es im Alltag vorkommen kann, dass ein Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit an einem zwölf Meter langen Bus vorbeifährt und der Vorgang zum Bedauern ungeduldiger Verkehrsteilnehmer relativ lange dauert, handelt er dennoch vorschriftsmäßig.
Warum Schritttempo?
Nur durch die geringe Geschwindigkeit von höchstens 7 km/h ist es einem Autofahrer möglich, vor einem plötzlich auftauchenden Fußgänger, der zum Bus eilt und die Fahrbahn überquert, rechtzeitig zu halten. Auch wenn ein Fahrgast ausgestiegen ist und plötzlich vor den Bus läuft, muss gebremst werden.
Wie wird bestraft?
Bei Verstößen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an den Haltestellen drohen Verwarn- oder Bußgelder. Die jeweilige Höhe der Ahndung ist abhängig von der im Einzelfall festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung und beginnt mit 15 Euro. Wer bemerkt, dass der Bus aus der Haltestelle wegfahren will, muss das ermöglichen und darf nicht noch schnell überholen. Wenn der abfahrende Bus behindert wird oder wenn es gar zu einer Kollision kommt, werden neben den Reparaturkosten noch 30 Euro Bußgeld fällig. Wer wiederum an einer Bushaltestelle zu schnell und zu dicht vorbeifährt, zahlt zwischen 15 und 30 Euro. Gefährdet der Autofahrer durch sein Vorbeirauschen auch noch Fahrgäste, riskiert er 50 Euro und einen Punkt in Flensburg.