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Zuviel Maut bezahlt? So holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Haben Sie auch zu viel Maut bezahlt? Im Zeitraum vom 28.10.2020 bis 30.09.2021 hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unerlaubterweise die Kosten für die Aufgaben der Verkehrspolizei anteilig in Rechnung gestellt. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass die zu viel gezahlten Kosten erstattet werden müssen. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Geld zurückfordern können.

Auf Antrag erstattet das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) den für den Zeitraum vom 28.10.2020 bis 30.09.2021 zu viel entrichteten Betrag im Rahmen der Wegekostenkalkulation. Basis dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs sowie das 2. EEMD-Gesetz (EuropäischerElektronischer Mautdienst). Die Rückerstattung funktioniert ausschließlich über das Onlineportal des BAG unter www.bag.bund.de.

Das sollten Sie dafür tun:

  1. Registrieren Sie sich über die Option „Konto erstellen“ im Onlineportal des BAG. Falls Sie schon einen Account besitzen (z. B. aus Förderanträgen an das BAG), können Sie sich auch direkt dort anmelden.

  2. Füllen Sie die beiden erforderlichen Formulare für die Rückerstattung aus: - Antragsformular - Kontrollformular

  3. Laden Sie Ihre Mautaufstellungen aus dem Erstattungszeitraum im Portal hoch (PDF). Diese haben Sie entweder über Toll Collect oder von Ihrem jeweiligen EETS-Anbieter (Axxès,Telepass oder Toll4Europe) erhalten.

Wenn Sie die deutsche Maut über die Aral Mautbox für EETS abrechnen, können Sie bequem die Aufstellung im Mautportal herunterladen. Ihre Auswertung finden Sie hier:

  1. Übermitteln Sie alle Dokumente gesammelt über das Onlineportal an das BAG.

WICHTIG: Bitte stellen Sie Ihren Antrag erst, wenn Sie sämtliche Unterlagen für den beantragten Zeitraum vorliegen bzw. vollständig ausgefüllt haben. Dokumente über das Portal nachzureichen, ist nicht möglich!

Mehr Details zum Erstattungsverfahren finden Sie auch direkt auf der Website des BAG.