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Allgemeine Geschäftsbedingungen der B2Mobility GmbH ab dem 1. April 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die BP + Aral Routex Card gültig ab 01.04.2021

Vorbemerkung: Für natürliche Personen, die den Vertrag über die Nutzung der BP + Aral Routex Card zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder zu ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit gehören („Verbraucher“), gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen im Anhang.
 
  1. Vertragsgegenstand
    1.1 Die B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum („B2M“) und der Kunde schließen einen Vertrag über die Nutzung der BP + Aral Routex Card zum Bezug von Mineralölprodukten sowie weiterer Waren und Dienstleistungen an Aral und TOTAL-Tankstellen in Luxemburg/EU.

    1.2 Zugleich schließen die B2M und der Kunde einen Vertrag über die Nutzung der BP + Aral Routex Card zum Bezug von Mineralölprodukten sowie weiterer Waren und Dienstleistungen an inländischen Tankstellen außerhalb des Aral und TOTAL-Tankstellennetzes und an ausländischen Tankstellen sowie zum Bezug von Zusatzleistungen (z. B. Mauten, Fährpassagen, LKW-Pannennotdienste). Zu diesem Zweck hat B2M mit den Mitgliedern des ROUTEX-Verbundes und sonstigen Vertragspartnern außerhalb des ROUTEX-Verbundes (zusammen „Partner“) Vereinbarungen für den Abruf dieser Leistungen durch Vorlage der BP + Aral Routex Card geschlossen. Beim ROUTEX-Verbund handelt es sich um eine Kooperation der internationalen BP-Gruppe mit anderen Mineralölunternehmen (ENI, OMV, Circle K).

    1.3 B2M (auch als Aussteller bezeichnet) ist Herausgeber der BP + Aral Routex Card. Die Lieferung von Mineralölprodukten sowie weiterer Waren und Dienstleistungen und die Zurverfügungstellung von Zusatzleistungen (zusammen Leistungen) erfolgt für die in Ziffer 1.1 und in Ziffer 1.2 bezeichneten Leistungen ausschließlich im Namen und auf Rechnung von B2M. Abweichend hiervon kann beim Bezug von Mineralölprodukten in bestimmten Ländern, welche im webbasierten Kundenportal aufgeführt sind, sowie bestimmten Zusatzleistungen (z.B. Mauten) die Leistung auch durch einen Partner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen. In diesen Fällen übernimmt B2M die Abrechnung der Leistungen, die Rechnungsstellung erfolgt jedoch direkt durch den Verkäufer der jeweiligen Leistung. Die Betreuung des Kunden erfolgt durch das Aral Fleet Solutions Team. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Unternehmer).

    1.4 Mit Übermittlung seines Antrags auf Nutzung der BP + Aral Routex Card – sei es auf postalischem Weg, online oder per E-Mail –erkennt der Kunde die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende Bedingungen werden für den Aussteller insoweit verbindlich, als der Aussteller sie im Einzelfall schriftlich anerkennt. Die Annahme des Antrags durch den Aussteller erfolgt durch Übersendung der E-Mail mit dem Aktivierungslink für das webbasierte Kundenportal.
  2. Leistungsumfang; Akzeptanzstellen und Preise
    2.1 Die BP + Aral Routex Card berechtigt den Kunden, Leistungen bei leistungserbringenden Stellen („Akzeptanzstellen“) gegen Vorlage der BP + Aral Routex Card zu beziehen. Die Leistungen, die dem Kunden über die BP + Aral Routex Card zur Verfügung stehen, bestimmen sich nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Aussteller. Die vereinbarten Leistungen sind als Leistungsstufe auf der BP + Aral Routex Card vermerkt. Eine jeweils aktuelle Liste der verfügbaren Leistungen kann im webbasierten Kundenportal heruntergeladen oder vom Aussteller angefordert werden.

    2.2 Leistungen erfolgen zu den am Verkaufstag geltenden Preisen der jeweiligen
    Akzeptanzstelle oder – sofern diese davon abweichen – der B2M, es sei denn, der Kunde und der Aussteller haben etwas anderes vereinbart.

    2.3 Die Leistungen werden von der jeweiligen Akzeptanzstelle bereitgestellt. Ein Anspruch auf Abruf einer Leistung oder Akzeptanz einer BP + Aral Routex Card an einer Akzeptanzstelle besteht nicht. Der Aussteller und die Akzeptanzstellen unterliegen daher keinem Leistungszwang. Insbesondere können auch keine Ansprüche bei Auftreten von Versorgungsschwierigkeiten oder bei Änderungen des Netzes der Akzeptanzstellen geltend gemacht werden.

    2.4 B2M gibt die BP + Aral Routex Card als gemäß Directive (EU) 2015/2366 („PSD2“)-reguliertes Zahlungsinstrument heraus.
  3. Ausgabe von Karten
    3.1 Der Aussteller übersendet die vom Kunden bestellten personen- oder fahrzeugbezogenen BP + Aral Routex Cards an die im Antrag angegebene Anschrift, soweit nicht anderweitig vereinbart. Die BP + Aral Routex Card bleibt Eigentum des Ausstellers. Sie ist nicht übertragbar und darf nur durch den oder die vom Kunden vorgesehenen Nutzer („Karteninhaber“) personen- oder fahrzeugbezogen verwendet werden. Karteninhaber können bei einer fahrzeugbezogenen BP + Aral Routex Card auch mehrere natürliche Personen sein.

    3.2 Jede BP + Aral Routex Card des Kunden wird eine persönliche Geheimzahl („PIN“) zugewiesen. Die PIN kann zufallsgeneriert oder vom Kunden im webbasierten Kundenportal als „Wunsch-PIN“ definiert werden. Die „Wunsch-PIN“ kann vom Kunden entweder als Firmen-PIN für alle BP + Aral Routex Cards des Kunden oder individuell für jede BP + Aral Routex Card definiert werden. Bei zufallsgenerierter PIN wird der Aussteller diese dem Kunden anlässlich der Übersendung der BP + Aral Routex Card mit separatem Schreiben bekannt geben. Eine vom Kunden definierte Wunsch-PIN wird dem Kunden nicht gesondert bekannt gegeben. Bei der Übersendung von Ersatz- bzw. Folgekarten erfolgt keine gesonderte Mitteilung.
  4. Webbasiertes Kundenportal
    4.1 Der Aussteller bietet dem Kunden einen Online-Zugang zu seinen Analyse- und/oder Abrechnungsdaten sowie zur Verwaltung weiterer Daten über einen geschützten Bereich im Internet, dem webbasierten Kundenportal („Kundencenter“). Im Kundencenter stehen dem Kunden neben dem Kartenmanagement verschiedene Funktionen zur Verfügung. Neben kostenlosen Kundencenter-Dienstleistungen existieren ggf. weitere gebührenpflichtige Services, die nach gesonderter Bestellung genutzt werden können. Der Kunde gewährleistet, dass nur von ihm autorisierte Personen im Kundencenter Änderungen vornehmen, bzw. Erklärungen für ihn abgeben.

    4.2 Der Nutzung des Kundencenters liegen ergänzend die der Webseite https://www.aral.de/de_lu/luxembourg/home/bp-aral-routex-card/nutzungsbedingungen-bp-aral-routex-card.html zu entnehmenden Nutzungsbedingungen für das jeweilige webbasierte Kundenportal zugrunde, die auch Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

    4.3 Mit Beendigung des BP + Aral Routex Card-Vertrags endet zugleich das Recht zur Nutzung des Kundencenters.
  5. Einsatz von Karten
    5.1 Die Akzeptanzstellen und ihr Personal sind nicht weiter verpflichtet, die Berechtigung desjenigen, der eine BP + Aral Routex Card vorlegt, zu prüfen, wenn diese Person sich solange eine Online-Authentifizierung erfolgt durch die Eingabe der korrekten PIN oder, falls die nicht möglich sein sollte, (i) durch eine mit der auf der Rückseite der BP + Aral Routex Card übereinstimmende Unterschrift legitimiert hat oder (ii) durch die Akzeptanzstelle eine Überprüfung des auf der Vorderseite der BP + Aral Routex Card aufgeprägten amtlichen Kennzeichens stattgefunden hat. Leistungen gelten als erbracht und durch den Karteninhaber namens und in Auftrag des Kunden anerkannt, auch in Höhe des ausgewiesenen Betrages, wenn mindestens eine der vorstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt ist.

    5.2 Durch Einsatz der BP + Aral Routex Card durch den Karteninhaber ermächtigt der Kunde den Aussteller unwiderruflich, seine Forderungen im eigenen Namen, Forderungen eines Partners in dessen Namen einzuziehen oder die Forderung zu erwerben und im eigenen Namen einzuziehen und dabei jeweils etwa entstandene Leistungsentgelte oder Kosten in Rechnung zu stellen.

    5.3 Bei der Begleichung von Gebühren, die für die Benutzung von Straßen im In- und Ausland erhoben werden oder ähnlich gearteten Gebühren („Maut“), beauftragt der Kunde den Aussteller, in seinem Namen und für seine Rechnung die von ihm geschuldeten Gebühren an die Betreiber der Maut abzuführen. Die Ansprüche auf Vorschuss und Aufwendungsersatz gegen den Kunden wird der Aussteller vom Betreiber der Maut erwerben und dem Kunden in Form der Abrechnung weiterbelasten. Der Aussteller übernimmt keine Haftung für schuldhaftes Verhalten des Betreibers der Maut, insbesondere für Fehler bei der Datenübermittlung. Fehlerhafte Datenübermittlung durch den Betreiber der Maut entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Aussteller. Der Kunde ermächtigt den Aussteller, Daten und Informationen im Rahmen des Mautservices an den Betreiber der Maut und weiteren bei der Mautabrechnung involvierten Parteien weiterzuleiten, Daten und Informationen zu erhalten und zu verwerten. Der Aussteller behält sich im Hinblick auf die Abrechnung der Maut vor, die Zusage zur Abrechnung der Maut zurückzuziehen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

    5.4 Für die Inanspruchnahme von einzelnen Zusatzleistungen kann eine gesonderte Anmeldung erforderlich sein. Diese kann schriftlich oder unter Nutzung des webbasierten Kundenportals erfolgen. Diese Anmeldung kann mit einer Erfassung von Daten des Kunden in den Systemen Dritter (z. B. Mautbetreiber) einhergehen.
  6. Entgelte
    Für die vom Aussteller erbrachten Leistungen berechnet dieser dem Kunden die vereinbarten Entgelte. Eine aktuelle Preisliste kann im Kundencenter heruntergeladen oder vom Aussteller angefordert werden. Kartengebühren werden immer für den vollen Monat berechnet auch wenn die Gültigkeit der jeweiligen Karte vorher endet.
  7. Abrechnung
    7.1 Sämtliche Forderungen aus dem Einsatz der Karte sowie vom Aussteller berechnete Entgelte werden dem Kunden in den vereinbarten Zeitabständen in Rechnung gestellt und sind sofort fällig, soweit nicht anderweitig vereinbart.

    7.2 Die Rechnungsausstellung erfolgt in elektronischer Form.

    7.3 Bei elektronischer Rechnungsstellung wird die Rechnung dem Kunden im pdf-Format entweder per Email als Anhang oder per Email mit Downloadlink zur Verfügung gestellt; eine qualifizierte elektronische Signatur wird von B2M nicht geschuldet und B2M kann im freien Ermessen die Art des Rechnungsversands wählen. Der Kunde ist für das zeitgerechte Herunterladen und die elektronische Speicherung der elektronischen Rechnung selbst verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung seiner gesetzlichen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten.

    7.4 Gegenüber den Zahlungsansprüchen ist eine Aufrechnung oder Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, soweit Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

    7.5 Die Rechnung ist in Euro auszugleichen. Belastungen in anderen Währungen als Euro werden in Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt an dem Tag, an dem die Transaktion in der Verrechnungszentrale ankommt, zu dem durch die Europäische Zentralbank veröffentlichten und zum jeweiligen Stichtag gültigen EURO-Referenzkurs (www.ecb.europa.eu/stats/exchange/eurofxref/html/index.en.html) der entsprechenden Landeswährung in Euro („Referenzwechselkurs“). Sollte für einen bestimmten Transaktionstag kein EURO-Referenzkurs verfügbar sein, so erfolgt die Umrechnung gemäß dem letzten verfügbaren Kurs, welcher dem Transaktionstag vorausgegangen ist. Im Falle, dass die Europäische Zentralbank für eine bestimmte Landeswährung keinen Umrechnungskurs bereitstellt, erfolgt die Umrechnung entsprechend gemäß dem jeweils veröffentlichten Fremdwährungskurs auf der Website der jeweiligen Zentralbank. Änderungen des Umrechnungswechselkurses, die sich aus einer Änderung des Referenzwechselkurses ergeben, gelten unmittelbar und ohne Zustimmung durch den Kunden. B2M ist berechtigt, für die Umrechnung von Fremdwährungen und zum Ausgleich von Kursänderungsrisiken ein angemessenes Service-Entgelt zu erheben, das aus der entsprechenden Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung hervorgeht.

    7.6 Die Rechnung des Ausstellers gilt als anerkannt, sofern ihr nicht binnen 4 Wochen nach Rechnungsdatum in Textform widersprochen wird; der Widerspruch entbindet jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung
  8. SEPA-Lastschrift
    8.1 Für den Forderungseinzug erteilt der Kunde dem Aussteller ein SEPA-Firmenlastschriftmandat.
    Der Kunde und der Aussteller vereinbaren, dass die Erteilung des SEPA-Firmenlastschriftmandats online erfolgen kann. Die Einzelheiten für die Online-Erteilung des SEPA-Firmenlastschriftmandats werden dem Kunden vom Aussteller mitgeteilt. Der Kunde erkennt ausdrücklich die Möglichkeit an, ein SEPA-Firmenlastschriftmandat online wirksam zu erteilen.

    8.2 Der Aussteller wird den Kunden mindestens einen Bankgeschäftstag vor Abbuchung der Lastschrift über den Betrag und das Datum der Abbuchung informieren. Als Bankgeschäftstag gilt jeder Tag, an dem Banken in Luxemburg geöffnet haben.
  9. Nutzungsbedingungen und Sperren der Karte
    9.1 Der Aussteller behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, eine Leistung abzulehnen bzw. durch die Akzeptanzstelle ablehnen zu lassen, wenn diese – einzeln oder im Zusammenhang mit vorerbrachten und noch nicht abgerechneten Leistungen – ein vom Aussteller festgelegtes Limit oder einen Umfang übersteigt, der bei bestimmungsgemäßer Nutzung der BP + Aral Routex Card regelmäßig erreicht werden kann. Der Aussteller ist berechtigt, der BP + Aral Routex Card nach billigem Ermessen Limits zuzuweisen und zu ändern oder Produktgruppen zu sperren und Transaktionen, die über die Limits hinausgehen oder gesperrte Produktgruppen enthalten, abzulehnen. Der Aussteller wird dem Kunden eine Veränderung etwaiger Limits, bzw. die Sperrung von Produktgruppen mit angemessener Vorlaufzeit telefonisch oder in Textform mitteilen.

    9.2 Der Aussteller und der Kunde vereinbaren, dass der Aussteller das Recht hat, eine BP + Aral Routex Card zu sperren, wenn
    a) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der BP + Aral Routex Card dies rechtfertigen.
    b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der BP + Aral Routex Card besteht. Hierzu zählt auch, wenn einzelne oder mehrere Leistungsabrufe einen Umfang übersteigen, der bei bestimmungsgemäßer Nutzung der BP + Aral Routex Card regelmäßig nicht erreicht wird oder die zugewiesenen Limits übersteigen.
    c) ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann.
    Die Akzeptanzstellen sind berechtigt, eine ungültige oder gesperrte BP + Aral Routex Card einzuziehen. Bei dreifacher falscher PIN-Eingabe kann eine Inanspruchnahme einer Leistung aus Sicherheitsgründen zeitweise ausgeschlossen werden.

    9.3 Der Kunde kann die BP + Aral Routex Card jederzeit durch den Aussteller sperren lassen. Die Anzeige hat über das webbasierte Kundenportal zu erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die Anzeige schriftlich an Aral Card Service, 36, route de Longwy, L-8080 Bertrange oder per E-Mail an aralcard@aral.lu zu erfolgen.
  10. Sorgfaltspflichten des Kunden
    10.1 Der Kunde und der Karteninhaber werden die BP + Aral Routex Card mit besonderer Sorgfalt aufbewahren und verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt und/oder missbräuchlich genutzt wird. Unmittelbar nach Erhalt der BP + Aral Routex Card haben der Kunde und der Karteninhaber alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die BP + Aral Routex Card oder eine Karten-PIN gegen unberechtigten Zugriff zu schützen.
    10.2 Insbesondere gilt:
    a) Unterschrift: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die als Karteninhaber vorgesehene Person unverzüglich die BP + Aral Routex Card an der dafür vorgesehenen Stelle unterzeichnet. Bei einer fahrzeugbezogenen BP + Aral Routex Card muss das Unterschriftsfeld mit dem polizeilichen Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs ausgefüllt werden.
    b) Geheimhaltung der PIN und des Kennworts für das Kundencenter: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nur die vom Kunden als Karteninhaber vorgesehenen Personen Kenntnis von der PIN und dem Kennwort erlangen. Die PIN darf insbesondere nicht auf der BP + Aral Routex Card vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit der BP + Aral Routex Card oder im Fahrzeug des Kunden aufbewahrt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass jeder, der im Besitz der BP + Aral Routex Card ist und die PIN bzw. – was die Nutzung des Kundencenters anbelangt –das Kennwort kennt, Leistungen bei Akzeptanzstellen zu Lasten des Kunden in Anspruch nehmen kann. Dies gilt auch, wenn die BP + Aral Routex Card des Kunden kopiert wird und die kopierte Karte mit dem PIN eingesetzt wird, da für diesen Fall vermutet wird, dass eine Sorgfaltspflichtverletzung des Kunden jedenfalls bei der Aufbewahrung des PINs vorlag. Die kopierte BP + Aral Routex Card wird in diesem Fall ebenfalls als BP + Aral Routex Card des Kunden behandelt. Dem Kunden ist es unbenommen, vorgenannte Vermutung zu entkräften.
    c) Verwendung der Karte: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Karteninhaber bei der Verwendung der BP + Aral Routex Card alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen der PIN durch Unbefugte zu verhindern. Hierzu gehört insbesondere, dass die Eingabe der PIN nur verdeckt erfolgen darf.

    10.3 Der Kunde verpflichtet sich, jeden Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen der BP + Aral Routex Card unverzüglich dem Aussteller bekannt zu geben und die Sperrung der BP + Aral Routex Card nach Maßgabe von Ziffer 9.3 zu veranlassen. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten entsprechend, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der BP + Aral Routex Card oder zu der Annahme bestehen, dass Unbefugte, z. B. durch Ausspähen der PIN, Kenntnis von der PIN erlangt haben. Wird die BP + Aral Routex Card gestohlen oder missbräuchlich verwendet, hat der Kunde unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten, eine Kopie der Anzeige an den Aussteller weiterzuleiten und den Aussteller über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. Unter missbräuchlicher Nutzung im vorstehenden Sinne sind auch solche Transaktionen zu verstehen, die mit einer gefälschten BP + Aral Routex Card vorgenommen werden.

    10.4 Der Kunde kann eine BP + Aral Routex Card im webbasierten Kundenportal zur Löschung melden, wenn diese BP + Aral Routex Card nicht mehr eingesetzt werden soll. Die Meldung einer BP + Aral Routex Card zur Löschung bewirkt nicht deren Sperrung; eine Sperrung hat der Kunde, wie in vorstehender Ziffer 9.3 beschrieben, gesondert zu veranlassen. Die BP + Aral Routex Card darf nach der Löschmeldung nicht mehr eingesetzt werden.

    10.5 Zur Löschung gemeldete BP + Aral Routex Cards, gesperrte BP + Aral Routex Cards, nach Verlust wiedergefundene oder anderweitig zu entwertende BP + Aral Routex Cards sind durch Einschneiden des Magnetstreifens unbrauchbar zu machen und an Aral Card Service, 36, route de Longwy, L-8080 Bertrange zu senden. Im Falle der Nichtrücksendung geht der Aussteller von einer endgültigen Vernichtung der unbrauchbar gemachten BP + Aral Routex Card durch den Kunden aus.
  11. Mitteilungspflichten
    11.1 Der Kunde ist verpflichtet, Veränderungen seiner wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse, insbesondere Änderungen der Rechtsform seines Unternehmens und Veränderungen des Firmensitzes, Änderungen seiner Bankverbindung oder des amtlichen Kennzeichens des auf der BP + Aral Routex Card genannten Fahrzeugs unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Personenbezogene BP + Aral Routex Cards sind bei Wegfall der Nutzungsberechtigung des Karteninhabers unverzüglich gemäß Ziffer 10.4 zur Löschung anzumelden, vom Karteninhaber einzufordern und entwertet an den Aussteller zurückzusenden. Gleiches gilt für fahrzeugbezogene BP + Aral Routex Cards bei Stilllegung oder Verkauf des Fahrzeugs.

    11.2 Der Kunde wird nach Aufforderung durch den Aussteller Informationen zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere durch Vorlage von Jahresabschlüssen, zur Verfügung stellen.
  12. Vertragslaufzeit und Geltungsdauer der BP + Aral Routex Card
    12.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

    12.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist jederzeit zulässig. Als wichtiger Grund, der den Aussteller zur Kündigung berechtigt, können insbesondere Missbrauch der BP + Aral Routex Card durch den Karteninhaber oder den Kunden, Rücklastschriften, Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten (drohender Vermögensverfall), nicht innerhalb angemessener Frist erbrachte Sicherheiten oder die Verschlechterung der Werthaltigkeit erbrachter Sicherheiten, soweit hierdurch die Erfüllung von Forderungen gefährdet ist, sowie grobe Verstöße gegen die den Kunden unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treffenden Verpflichtungen, die der Kunde zu vertreten hat, sein. Liegt der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung durch den Kunden, ist eine Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist bzw. einer erfolglosen Abmahnung möglich, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen entbehrlich.

    12.3 Die BP + Aral Routex Card ist während des Bestehens des Vertragsverhältnisses bis zum letzten Tag des eingeprägten Verfallmonats gültig. Erneuerungskarten („Folgekarten“) werden ohne Aufforderung übersandt, es sei denn, das Vertragsverhältnis wurde zuvor beendet oder die jeweilige Karte wurde über einen Zeitraum von vier Monaten vor dem letzten Tag des eingeprägten Verfallsmonats nicht genutzt.

    12.4 Wird der Vertrag gekündigt, verliert die BP + Aral Routex Card mit Beendigung des Vertrags ihre Gültigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, die ausgegebenen Karten unaufgefordert und unverzüglich nach Vertragsbeendigung an die vom Aussteller bezeichnete Stelle zurückzusenden. Der Aussteller ist berechtigt, im Falle einer außerordentlichen Kündigung die betroffenen Karten unmittelbar zu sperren.
  13. Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt
    13.1 Der Aussteller ist berechtigt, vom Kunden angemessene Sicherheiten zur Sicherung von Ansprüchen des Ausstellers, einschließlich zukünftiger oder bedingter Ansprüche, zu verlangen und/oder Abschlagszahlungen zu fordern. Als Sicherheit ist nach Wahl des Ausstellers unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden entweder eine Bankgarantie eines im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kreditinstituts oder eine durch den Aussteller bestimmte Barsicherheit beizubringen.

    13.2 Der Aussteller kann eine Bestellung von angemessenen Sicherheiten unter Setzung einer angemessenen Frist auch dann verlangen, wenn der Aussteller bei Vertragsschluss auf die Bestellung einer Sicherheit verzichtet hat. Voraussetzung eines solchen nachträglichen Verlangens einer Sicherheitenbestellung ist, dass objektive Anhaltspunkte für ein erhöhtes Ausfallrisiko von Forderungen gegen den Kunden bestehen bzw. bekannt werden oder eine entsprechende Risikoerhöhung einzutreten droht. Der Aussteller ist unter den gleichen Voraussetzungen auch berechtigt, vom Kunden eine Erhöhung von Sicherheiten zu fordern, wobei für die Betrachtung der Risikoerhöhung der Zeitpunkt des vorhergehenden Sicherungsverlangens maßgeblich ist. Anhaltspunkte für eine Risikoerhöhung können insbesondere die Ausweitung des Abnahmevolumens oder die Änderung der wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse des Kunden, beispielsweise bei Änderung der Rechtsform des Kunden, Nichteinlösung von Lastschriften (sog. Rücklastschrift) oder einer Bonitätsveränderung, Änderung des Lastschriftverfahrens sowie einer Verschlechterung der Werthaltigkeit von bestellten Sicherheiten sein.

    13.3 Nach dem Ende der Vertragsbeziehung wird eine vom Kunden gestellte Sicherheit unaufgefordert freigegeben, sobald kein Sicherungsbedürfnis des Ausstellers mehr gegeben ist. Darüber hinaus wird der Aussteller nach Aufforderung durch den Kunden Sicherheiten freigeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten das Sicherungsinteresse des Ausstellers nicht nur vorübergehend übersteigt.

    13.4 Der Aussteller behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Soweit Waren im Namen von Partnern oder unmittelbar durch Partner geliefert werden, wirkt der Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des jeweiligen Partners. Im Falle der Nichtzahlung einzelner Forderungen aus diesem Vertrag oder bei einem dem Kunden schriftlich bekannt gegebenen Ausschluss von der Belieferung werden sämtliche Forderungen sofort fällig.
  14. Reklamation und Mängel
    Mängel der erbrachten Leistungen, die bei ordnungsgemäßer Mängeluntersuchung erkennbar sind (offenkundige Mängel), sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, nicht offenkundige Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung zu reklamieren. Mängelrügen begründen kein Zurückbehaltungsrecht und berühren die Verpflichtung zum Ausgleich der Abrechnung nicht, soweit nicht bei Fälligkeit der Abrechnung etwaige Mängel unbestritten oder gegenüber dem Aussteller rechtskräftig festgestellt sind.
  15. Haftung bei missbräuchlicher oder unbefugter Nutzung
    15.1 Der Aussteller übernimmt die Haftung für alle Schäden, die aus einer unbefugten oder missbräuchlichen Verwendung der BP + Aral Routex Card ab Eingang der Sperrmeldung bei der in Ziffer 9.3 bezeichneten Stelle entstehen, es sei denn, ein schuldhaftes Verhalten des Karteninhabers oder Kunden hat zur Entstehung des Schadens beigetragen. In diesem Fall bestimmt sich die Schadensverteilung nach den Grundsätzen des luxemburger Code Civil. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Karteninhabers oder Kunden sind Schäden in voller Höhe vom Kunden zu tragen. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere bei einer Verletzung der Verpflichtungen aus Ziffer 10 durch den Kunden oder den Karteninhaber vor.

    15.2 Die Rechte des Ausstellers gegenüber demjenigen, der die BP + Aral Routex Card unbefugt oder missbräuchlich verwendet, bleiben unberührt.
  16. Haftung des Ausstellers
    16.1 Der Aussteller – insbesondere bei im Ausland von ihm erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren – haftet nicht für die Möglichkeit, die Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern zurückzuerhalten oder als Vorsteuer absetzen zu können. Die Haftung des Ausstellers ist außer in Fällen der (i) schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (d. h. einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und (iii) des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Im Falle von (iii) ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Unter denselben Voraussetzungen ist die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Ausstellers und der Partner sowie Akzeptanzstellen gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Als Erfüllungsgehilfen im Sinne dieser Bestimmungen gelten auch die jeweiligen Betreiber und Mitarbeiter der jeweiligen Akzeptanzstellen; soweit es sich nicht um leitende Mitarbeiter der jeweiligen Akzeptanzstellen handelt, gelten diese als einfache Erfüllungsgehilfen. Im Falle von Sach- und Vermögensschäden ist der Umfang der Haftung des Ausstellers, seiner Partner, der Akzeptanzstellen und seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung aufgrund gesonderter übernommener Garantie sowie aufgrund der Richtlinie 85/374/EEC (Produkthaftungsrichtlinie) bleibt von dieser Ziffer 16 unberührt.

    16.2 Artikel 73 PSD2 und 89 PSD2 bleiben hiervon unberührt. Aussteller haftet für einen Schaden, der wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer Transaktion entsteht und der nicht bereits von Artikel 89 PSD2 erfasst ist, bis zu einem Betrag von EUR 12.500,- pro Transaktion. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für einen etwaigen Zinsschaden und für Gefahren, die Aussteller besonders übernommen hat.

    16.3 Ansprüche und Einwendungen des Kunden gegen Aussteller sind ausgeschlossen, wenn der Kunde Aussteller nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungsvorgang über den aus seiner Sicht nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungsvorgang schriftlich informiert.
  17. Nichtanwendbare Vorschriften
    B2M und der Kunde vereinbaren, dass die Artikel 40, 41, 44, 45, 46, 52, 53, 60 der PSD2, Artikel 62 Abs. 1 der PSD2, die Artikel 54, 55, 64 Abs. 3, die Artikel 80 sowie 72, 74, 76, 77, 89 der PSD2 nicht anzuwenden sind. Ferner vereinbaren B2M und der Kunde eine andere als die in Artikel 71 Abs. 1 der PSD2 vorgesehene Frist.
  18. Streitbeilegung; Schlichtungsstelle
    Bei Beschwerden kann sich der Kunde an Aral Card Service, 36, route de Longwy, L-8080 Bertrange oder per E-Mail an aralcard@aral.lu wenden. Aussteller und der Kartenkunde vereinbaren, dass die B2M Beschwerden auch in Textform, insbesondere als E-Mail, an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse beantworten kann.
    Aussteller nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank teil. Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens regelt die Finanzschlichtungsstellenverordnung, die auf Anfrage dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Weitere Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren finden sich auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de). Der Kunde hat die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit B2M den Schlichter bei der Deutschen Bundesbank anzurufen. Der Antrag muss die in § 7 Abs. 1 Finanzschlichtungsstellenverordnung vorgegebenen Mindestangaben enthalten. Die Beschwerde ist in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu richten an: Deutsche Bundesbank - Schlichtungsstelle, Postfach 111232, 60047 Frankfurt am Main; Fax: +49 (0)69-709 090 9901; E-Mail: schlichtung@bundesbank.de. Das Recht des Kunden, ein Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
  19. Datenschutz
    19.1 Der Aussteller und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Aussteller finden sich in den Datenschutzhinweisen des Ausstellers unter https://www.aral.de/de_lu/luxembourg/home/bp-aral-routex-card/privatsphaere-und-datenschutz.html

    19.2 Der Kunde wird die Karteninhaber unverzüglich darauf hinweisen, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung anfallenden Daten von dem Aussteller verarbeitet werden und dass sich nähere Informationen zur Datenverarbeitung in den Datenschutzhinweisen des Ausstellers unter https://www.aral.de/de_lu/luxembourg/home/bp-aral-routex-card/privatsphaere-und-datenschutz.html finden.

    19.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten der Karteninhaber an den Aussteller und die anschließende Verarbeitung dieser Daten durch den Aussteller nach Maßgabe dieses Vertrages auf einer wirksamen Rechtsgrundlage beruht. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, gegebenenfalls nötige Einwilligungen der Karteninhaber einzuholen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, den Aussteller unverzüglich zu informieren, wenn ein Karteninhaber seiner Datenverarbeitung widerspricht oder seine Einwilligung in die Datenverarbeitung widerruft.

    19.4 Der Aussteller ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen berechtigt, zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages das Risiko von Zahlungsausfällen auf Kundenseite zu prüfen. Insoweit werden Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Verhalten des Kunden erhoben und verarbeitet. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten des Kunden verwendet. Für die Prüfung wird der Aussteller Leistungen von Anbietern von Wirtschafts- und Kreditinformationen in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck Daten des Kunden an diese übermitteln bzw. bei diesen anfragen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu diesem Zweck erfolgt auf Basis von dem luxemburger Gesetz vom 1. August 2018 betreffend die Organisation der nationalen Datenschutzbehörde und die allgemeine Regelung zum Datenschutz.
  20. Vertragsübernahme
    Der Aussteller ist ferner berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine Konzerngesellschaft der BP plc. oder einen Dritten ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen. Werden die Rechte und Pflichten auf einen Dritten übertragen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach schriftlicher Benachrichtigung über die Vertragsübertragung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Übertragung zu kündigen.
  21. Vertragsänderung
    21.1 Änderungen dieses Vertrags werden dem Kunden  mit angemessener Frist vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Eine Zustimmung des Kunden zur angebotenen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde dem Aussteller seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform gegenüber der Aral Card Service, 36, route de Longwy, L-8080 Bertrange oder per E-Mail an aralcard@aral.lu angezeigt hat. In der Mitteilung über die Änderung oder Ergänzung wird der Aussteller den Kunden auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

    21.2 Die Möglichkeit, diesen Vertrag durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Aussteller und dem Kunden zu ändern oder zu ergänzen, bleibt hiervon unberührt. Insbesondere können der Aussteller und der Kunde auch kürzere Fristen für das Inkrafttreten einer Änderung vereinbaren.

    21.3 Die jeweils aktuellen AGB sind unter https://www.aral.de/de_lu/luxembourg/ einsehbar und herunterzuladen oder können bei Aral angefordert werden.
  22. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden ist Luxemburg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Luxemburg; im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
  23. Luxemburgisches Recht
    Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Aussteller und dem Kunden gilt ausschließlich luxemburgisches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sowie mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die auf die Anwendbarkeit eines anderen als des luxemburgischen Rechts verweisen.

    Stand: 03/2021