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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Stand:
18 September 2025

Für Ladevorgänge von elektrischen Fahrzeugen

1 Vertragsgegenstand

Die B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum (nachfolgend „B2M“), ermöglicht Privatkunden (nachfolgend „Kunde“) für die persönliche, nicht-gewerbliche Nutzung auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) den Zugang zu Aral pulse Ladestationen sowie Ladestationen von Drittanbietern für das Laden von Elektro- und Plug-in Hybridfahrzeugen zu verschiedenen Tarifen.

 

2 Definitionen

Aral pulse App: Eine App, die kostenfrei im Apple App Store oder Google Play App Store heruntergeladen werden kann.  Hiermit können sich registrierte Kunden an den Ladestationen authentifizieren, den Ladevorgang starten und mit der in der App hinterlegten Zahlungsmethode bezahlen. 

 

Dieser Vertrag: Vertrag zwischen dem Kunden und der B2M bezüglich der Authentifizierung und Abrechnung von Ladevorgänge von elektrischen Fahrzeugen, dessen AGB hier geregelt sind. 

 

Extra-Tarif: Optional buchbarer kostenpflichtiger Tarif mit monatlicher Grundgebühr und gegenüber dem Klassik-Tarif reduzierten Ladepreisen an Aral pulse Ladesäulen in Deutschland. 

 

Klassik-Tarif: Kostenloser Tarif ohne monatliche Grundgebühr.Ladekarte: Eine RFID-Karte, die über die Aral pulse App als zusätzliche Authentifizierungsmethode bestellt werden kann. 

 

Ladestation: Ein Bereich, der zum Aufladen von elektrischen Fahrzeugen geeignet und bestimmt ist und der aus einer oder mehreren Ladesäulen eines Betreibers bestehen kann. 

 

Ladesäule: Ein an der Wand (Wallbox) oder auf einem Ständer befestigtes Gerät, das an einen Stromversorgungspunkt angeschlossen ist und welches über seine Ladepunkte das Aufladen eines oder mehrerer Fahrzeuge je nach Anzahl der verfügbaren Ladepunkte ermöglicht. 

 

Ladepunkt: Eine Einrichtung, die zum Aufladen von elektrischen Fahrzeugen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein elektrisches Fahrzeug aufgeladen werden kann. 

 

Sondertarif: Optional buchbarer kostenloser Tarif, der an bestimmte Voraussetzungen beim Kunden geknüpft ist (z.B. eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub, o.Ä.) mit vom Klassik-Tarif abweichenden Ladepreisen.

 

3 Vertragsschluss Aral pulse App und Ladekarte

  1. Um die Aral pulse App nutzen zu können, benötigt der Kunde einen freigeschalteten Aral pulse App Account. Es sind folgende Schritte erforderlich:
    - Registrierung im Profil der Aral pulse App mit Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, Anschrift sowie Zahlungsdaten und für Online-Zahlungen aktivierte Zahlungsmethode
    - Mindestalter 18 Jahre
    - Bestätigung der AGBs und der Datenschutzbedingungen.
  2. B2M prüft die Angaben des Kunden und nimmt das Angebot des Kunden durch den Versand einer Willkommens-Nachricht per E-Mail und der Freischaltung des Aral pulse App Accounts an. Hierdurch kommt dieser Vertrag zustande. B2M behält es sich vor, Interessenten nicht anzunehmen. Die Prüfung durch B2M erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  3. Der Zugang zu Ladestationen für Ladevorgänge von elektrischen Fahrzeugen wird durch die Aral pulse App  an den jeweils in der Aral pulse App als verfügbar angezeigten Ladestationen gewährt. Der Kunde kann über die Aral pulse App Ladepunkte auswählen, um Ladevorgänge zu starten.
  4. Die Aral pulse App kann nur in vollem Umfang genutzt werden, wenn eine Verbindung zum Internet sichergestellt ist und Ortungsdienste aktiviert sind.
  5. Über die Aral pulse App kann jeder Kunde eine Ladekarte bestellen, welche zusätzlich zur Aral pulse App Zugang zu funktionsfähigen Ladepunkten ermöglicht. Für die Bestellung einer Ladekarte ist es erforderlich eine Lieferanschrift anzugeben.
  6. Der RFID-Chip der Ladekarte enthält eine Identifikationsnummer, die dem Aral pulse App Account eindeutig zugeordnet werden kann. Diese Identifikationsnummer wird an Ladestationen zur Authentifizierung ausgelesen, um Zugang zu gewähren.
  7. Der Einsatzbereich der Ladekarte kann vom Einsatzbereich der Aral pulse App abweichen. Der jeweils aktuelle Akzeptanzbereich der Ladekarte wird auf der Webseite von B2M angezeigt. 

 

4 Tarifoptionen

  1. Es stehen verschiedene Tarife zur Verfügung: Klassik-Tarif, Sondertarif und Extra-Tarif.
  2. Der Kunde wird nach der erfolgreichen Registrierung automatisch dem Klassik-Tarif zugeordnet. Anschließend kann er auf Wunsch in der Aral pulse App einen anderen Tarif abschließen.
  3. a) Die Voraussetzungen für einen Sondertarif sowie der Wechsel in einen Sondertarif sind in den jeweiligen Nutzungsbedingungen des Sondertarifs geregelt.
    b) Schließt der Kunde einen Sondertarif ab und fallen die jeweiligen Voraussetzungen für diesen zu einem späteren Zeitpunkt weg, endet der Sondertarif mit dem Entfallen der Voraussetzungen und der ursprüngliche Vertrag läuft ohne Sonderbedingungen weiter, d.h. alle künftigen Ladevorgänge werden zum Klassik-Tarif abgerechnet. Der Kunde ist verpflichtet, B2M unaufgefordert den Wegfall der Voraussetzungen für den Sondertarif inklusive des Datums, zu dem die Voraussetzungen entfallen werden, mitzuteilen. B2M behält sich das Recht vor, etwaige zu Unrecht gewährte Vergünstigungen zurückzufordern
  4. a) Schließt der Kunde den Extra-Tarif in der App ab, beginnt mit dem Datum der Aktivierung des Extra-Tarifs die Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beträgt jeweils einen Monat. Der Extra-Tarif wird automatisch am Ende jeder Abrechnungsperiode verlängert, sofern er nicht gekündigt wird.
    b) Sollte ein Kunde im Extra-Tarif die monatliche Grundgebühr verspätet zahlen, gilt Ziffer 5.6 und die Abrechnungsperiode verschiebt sich entsprechend.

 

5 Leistungsumfang

  1. Mit der Bereitstellung der Zugangsmöglichkeit zu einem funktionstüchtigen Ladepunkt gibt B2M gegenüber dem Kunden ein Angebot auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrags ab, dessen Inhalt sich nach diesen AGB richtet.
  2. Indem der Kunde sein Fahrzeug mit dem Ladepunkt physisch verbindet (Stecker im Ladepunkt/Fahrzeug) und den Ladevorgang nach Authentifizierung über die Aral pulse App oder die Ladekarte startet, nimmt der Kunde das Angebot von B2M auf Abschluss eines einzelnen Stromlieferungsvertrags an.
  3. Der Start eines Ladevorganges berechtigt den Kunden zur Nutzung des zum Ladepunkt gehörigen Standplatzes (vorbehaltlich ggf. anfallender Parkgebühren Dritter und / oder Blockiergebühren) für die Dauer der Ladezeit.
  4. B2M schuldet die Bereitstellung im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Kurzfristige Störungen oder Wartungsarbeiten begründen keinen Mangel.
  5. Eine Überlassung der Aral pulse App oder Ladekarte an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. B2M haftet nicht für den Schaden, der durch die unberechtigte oder missbräuchliche Nutzung der Aral pulse App oder Ladekarte bei Überlassung an Dritte entsteht.
  6. Der Kunde kann die Ladefunktion der Aral pulse App und der Ladekarte jederzeit durch B2M sperren lassen, z.B. beim Verdacht der unberechtigten Nutzung. Die Anzeige hat über die Aral pulse App oder den Kundensupport (telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular) zu erfolgen. 
  7. Sollte dies nicht möglich sein, hat die Anzeige schriftlich an B2M oder per E-Mail an pulse@aral.de zu erfolgen. Sollte der Kunde mit einer Zahlung (Ladekosten oder Grundgebühr) im Zahlungsverzug sein können die Ladepunkte so lange nicht genutzt werden, bis der Kunde die fälligen Forderungen ausgeglichen hat.
  8. B2M stellt die Aral pulse App in einer dem Vertragszweck entsprechenden und im Wesentlichen störungsfreien bereit. Geplante Wartungsarbeiten werden – soweit möglich – vorab angekündigt. Kurzzeitige, unerhebliche Unterbrechungen oder Abweichungen gelten nicht als Mangel. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln digitaler Produkte (§§ 327 ff. BGB) bleiben unberührt. 

 

6 Internationale Ladevorgänge

Der Kunde kann auch in anderen europäischen Ländern als Deutschland Leistungen der B2M in Anspruch nehmen, sobald und soweit diese auf der Webseite von B2M und in der Aral pulse App angezeigt werden. 

 

7 Preise

  1. Die Preise für das Laden von Strom bei der Nutzung der Aral pulse App können sich wie folgt zusammensetzen:
    a) für alle Tarife Ladepreise pro KWh für die einzelnen Ladevorgänge, 
    b) bei Auswahl des Extra-Tarifs, zusätzlich monatliche Grundgebühr.
  2. Die bei Abschluss des betreffenden Stromlieferungsvertrags gültigen Ladepreise in Deutschland können unserer Preisliste unter https://www.aral.de/de/global/retail/pulse/tarife-bezahlmethoden.html entnommen werden. Die Preise an dem jeweiligen Ladepunkt werden dem Kunden darüber hinaus über die Aral pulse App angezeigt, sofern der Kunde in seinen Aral pulse App Account eingeloggt ist. B2M ist berechtigt, die Ladepreise im Klassik-Tarif anzupassen, wenn und soweit sich die Kostenbasis von B2M nachweislich verändert, insbesondere durch Anpassungen von Netzentgelten, Steuern, Abgaben, Umlagen, Beschaffungskosten oder IT-/Payment-Kosten.
  3. Extra-Tarif:
    a) Die monatliche Grundgebühr des Extra-Tarifs ist eine monatliche Zahlung, deren Höhe in der App angegeben ist. Diese Gebühr wird automatisch zu Beginn jeder Abrechnungsperiode von der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode abgebucht. Alle angegebenen Preise sind inkl. Mehrwertsteuer.
    b) Der Ladepreis an Aral pulse Ladesäulen im Extra-Tarif ist im Vergleich zum Klassik-Tarif reduziert. B2M ist berechtigt, die Ladepreise im Extra-Tarif zu ändern, unter der Voraussetzung, dass der Ladepreis im Extra-Tarif auch nach der Änderung stets unter dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Ladepreis des Klassik-Tarifs liegt. Dabei wird das vereinbarte prozentuale Preisvorteilsverhältnis zwischen Extra-Tarif und dem Klassik-Tarif stets gewahrt. Bei einer Änderung der Ladepreise im Extra-Tarif wird B2M die betroffenen Kunden über die Änderung mindestens vier Wochen im Voraus per Mail oder in der App informieren. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist bleibt unberührt.
    c) Sollte B2M regional, lokal, zeitlich beschränkt und/ oder für spezielle Kundengruppen Aktionspreise anbieten, bleibt für die Berechnung des Extra-Tarifs gemäß Ziffer 3 b) jedoch stets der reguläre Preis des Klassik-Tarifs maßgeblich.
    d) Alle anderen Ladepreise entsprechen jeweils den Ladepreisen des Klassik-Tarifs und können gemäß dieser Ziffer 3 geändert werden.
    e) Preisänderungen werden mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden in Textform (z.B. per App-Mitteilung oder E-Mail) angekündigt.
  4. Neben dem Ladepreis für die gelieferte Energie können Servicegebühren wie Blockiergebühr, Transaktionskosten u.a. anfallen. Art, Höhe und Voraussetzungen dieser Gebühren an dem jeweiligen Ladepunkt werden dem Kunden in der Aral pulse App angezeigt, sofern der Kunde in seinen Aral pulse App Account eingeloggt ist. Etwaige gebührenpflichtige Bedingungen Dritter (z.B. Betreiber von Ladesäulen) bleiben unberührt.
  5. Bei Ladevorgängen im Ausland gelten die Preise, die zu Beginn des jeweiligen Ladevorgangs in der Aral pulse App angezeigt werden.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Beginn des Ladevorgangs über die gültigen Preise zu informieren. Die Preise in der Aral pulse App gelten gleichermaßen für einen Ladevorgang nach Authentifizierung über die Aral pulse App oder die Ladekarte. Die Ladepreise werden für jeden Ladevorgang jeweils ab Beginn des Ladevorgangs (Stecker im Ladepunkt/Fahrzeug) bis zum Ende des Ladevorgangs (Stecker aus dem Ladepunkt/Fahrzeug) zu den im jeweiligen Land bzw. an dem jeweiligen Ladepunkt gültigen Preisen berechnet.
  7. Alle angegebenen Preise werden in Euro und einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer angegeben. 

 

8 Abrechnung/ Vorautorisierung

  1. B2M ist bei Nutzung der Aral pulse App berechtigt, zur Absicherung des Ladepreises eine Vorautorisierung des vom Kunden hinterlegten Zahlungsmittels durchzuführen. Dabei kann temporär ein Betrag reserviert werden, ohne dass es zu einer tatsächlichen Belastung kommt. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Ladevorgangs entsprechend der gültigen Preise. Der nach erfolgreicher Abrechnung verbleibende Betrag der Reservierungssumme wird anschließend wieder freigegeben.
  2. Die Details der Ladevorgänge sind im Bereich Belege der Aral pulse App einsehbar. Die Verarbeitung der Datensätze erfolgt in der Regel binnen 24 Stunden, kann in Einzelfällen jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere bei verspäteter Übermittlung von Ladedaten an Ladesäulen, die durch Dritte betrieben werden.
  3. Dem Kunden wird ein Beleg zu jedem Ladevorgang als PDF-Beleg zum Download zur Verfügung gestellt. Auf dem Beleg ist der Ladevorgang mit Datum, Ort, Dauer und kWh-Verbrauch sowie der Betrag aufgeführt.
  4. Sofern der Kunde den Extra-Tarif abgeschlossen hat, werden Belege für die monatlichen Grundgebühren als PDF-Beleg zum Download im Bereich Belege der App zu Verfügung gestellt. 
  5. Die Zahlung erfolgt über die vom Kunden in der Aral pulse App hinterlegte Zahlungsmethode, die für Online-Zahlungen aktiviert sein muss. Ist die Zahlmethode nicht für Online-Zahlungen aktiviert, können Mitteilungen der herausgebenden Bank angezeigt werden. Für den Inhalt dieser bankseitigen Mitteilungen und ggf. verlinkter Inhalte übernimmt B2M keine Haftung. Der Kunde kann mehrere Zahlungsmethoden in der Aral pulse App hinterlegen und B2M ist berechtigt, diese zu speichern. Die Zahlung erfolgt über die als „bevorzugte Zahlungsmethode“ angegebene Zahlungsmethode. Sollte eine Zahlung mittels der bevorzugten Zahlungsmethode nicht möglich sein, wird B2M auf eine der weiteren hinterlegten Zahlungsmethoden zurückgreifen. Bei Zahlung mittels Debit- oder Kreditkarte sowie weiteren Zahlungsmethoden stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass B2M als Zahlungsempfänger die Zahlung jeweils mit dem entsprechenden Betrag auslöst (sog. Merchant Initiated Transaction).
  6. Beim Laden im Ausland kann eine andere Währung als Euro (Fremdwährung) gegenüber B2M fällig werden. Um die Abrechnung in Fremdwährungen für den Kunden so einfach wie möglich zu gestalten, ist B2M berechtigt, Forderungen in Fremdwährung in Euro umzurechnen und diesen umgerechneten Betrag anstelle der Fremdwährung vom Kunden zu fordern. Die Umrechnung für einen Ladevorgang in Fremdwährung basiert auf dem Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank am Ende des vorherigen Banktages vor dem Ladevorgang, den der Kunde unter folgender Internetadresse aufrufen kann: https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html. Sollte für einen bestimmten Transaktionstag kein EURO-Referenzkurs verfügbar sein, so erfolgt die Umrechnung gemäß dem letzten verfügbaren Kurs, welcher dem Transaktionstag vorausgegangen ist. Änderungen des Umrechnungswechselkurses, die sich aus einer Änderung des Referenzwechselkurses ergeben, gelten unmittelbar und ohne Zustimmung durch den Kunden. B2M ist berechtigt, für die Umrechnung von Fremdwährungen ein angemessenes Service-Entgelt zu erheben, das aus einer entsprechenden Preisliste in ihrer jeweils für diesen Vertrag gültigen Fassung hervorgeht.

 

 9 Vertragsänderung

  1. B2M kann diese AGB ändern, wenn und soweit dies erforderlich ist, um sie an geänderte gesetzliche oder behördliche Vorgaben anzupassen, sicherheitsrelevante oder technische Entwicklungen umzusetzen, oder redaktionelle Fehler zu korrigieren. Über solche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig, spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten, informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
  2. Sofern eine Änderung wesentliche Vertragsinhalte betrifft, ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich.
  3. Die Möglichkeit, diesen Vertrag durch schriftliche Vereinbarung zwischen B2M und dem Kunden zu ändern oder zu ergänzen, bleibt hiervon unberührt. Insbesondere können B2M und der Kunde auch kürzere Fristen für das Inkrafttreten einer Änderung vereinbaren.
  4. Die jeweils aktuellen AGB sind unter https://www.aral.de/de/global/retail/pulse/emsp-agb-v2.html einsehbar oder können beim Aral pulse Kundensupport angefordert werden.
  5. Die Aral pulse App und ihre Funktionen werden fortlaufend weiterentwickelt und aktualisiert, wobei der Zweck der App, Ladevorgänge zu ermöglichen, erhalten bleibt. Je nach Aktualisierung ist es möglich, dass der Kunde die Aral pulse App oder Teile von ihr nicht nutzen kann, bis die aktuelle Version der Aral pulse App aus dem Apple App Store oder Google Play App Store heruntergeladen und installiert wird. 

 

10 Nutzungsbedingungen

  1. B2M und der Kunde vereinbaren, dass B2M das Recht hat, die Ladefunktion der Aral pulse App und der Ladekarte zu sperren, wenn
    a) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Aral pulse App oder Ladekarte dies rechtfertigen;
    b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Ladefunktion der Aral pulse App oder der Ladekarte besteht. Hierzu zählt auch, wenn einzelne oder mehrere Leistungsabrufe einen Umfang übersteigen, der bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Ladefunktion der Aral pulse App oder Ladekarte regelmäßig nicht erreicht wird;
    c) der Kunde mit Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug kommt; oder
    d) ein offener Betrag nicht beglichen wurde. In diesem Fall ermöglicht B2M dem Kunden den offenen Betrag manuell zu zahlen und ein neues Bezahlmittel anzugeben.
  2. Der Kunde hat die Bedienungsanleitung des zu ladenden Fahrzeugs sowie etwa verwendeten Zubehörs (z.B. Ladekabel) und eventuelle an der Ladesäule aushängende Nutzungsbedingungen betreffend die Nutzung der Ladesäulen strikt zu befolgen. Die Verwendung von Ladekabeln oder sonstigem Zubehör, das (i) nicht nach einschlägigen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. CE-Kennzeichnung), (ii) nicht für das jeweilige Fahrzeug oder die Ladesäule nach den dort ausgehängten Informationen zugelassen ist oder (iii) beschädigt ist, ist untersagt.
  3. Ladesäulen, die eine Fehlermeldung anzeigen oder offensichtliche Mängel oder Beschädigungen aufweisen, dürfen nicht genutzt werden. Der Kunde wird vielmehr gebeten, den Kundenservice zu informieren.
  4. Nach Abschluss des Ladevorganges sind die Ladesäule und der während des Ladevorgangs genutzte Standplatz unverzüglich wieder freizugeben.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die im Zahlungsprofil hinterlegten, persönlichen Daten, insbesondere auch die für die Zahlung notwendigen Angaben, stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Kunde muss sicherstellen, dass ausreichende Mittel für die Abrechnung von Ladevorgängen und – im Falle des Extra-Tarifs – der monatlichen Grundgebühr vorhanden sind.
  6. Die Ladestationen und Ladesäulen sind vom Kunden während der Nutzungsvorgänge sachgerecht und pfleglich zu behandeln.

 

11 Sorgfaltspflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird die Zugangsdaten der Aral pulse App sowie die Ladekarte mit besonderer Sorgfalt behandeln, um zu verhindern, dass sie missbräuchlich genutzt werden.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass jeder, der im Besitz der Zugangsdaten für die Aral pulse App oder im Besitz der Ladekarte ist, Leistungen zu Lasten des Kunden in Anspruch nehmen kann.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Ladefunktion der Aral pulse App oder der Ladekarte bestehen, die Sperrung dieser zu veranlassen. Wird die Ladefunktion der Aral pulse App oder die Ladekarte missbräuchlich verwendet, hat der Kunde unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten, eine Kopie der Anzeige an B2M weiterzuleiten und B2M über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.

 

12 Kündigung

  1. Dieser Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Dem Kunden steht darüber hinaus die Möglichkeit zur Verfügung den Klassik-Tarif durch Löschung seines Aral pulse App Accounts in der App zu kündigen.
  2. Ein Sondertarif kann jederzeit vom Kunden in der App separat gekündigt werden.
  3. Der Extra-Tarif kann vom Kunden in der App oder in Textform zum Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode separat gekündigt werden.
  4. B2M kann den Extra-Tarif in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode separat kündigen.
  5. Wird der Extra-Tarif oder Sondertarif separat gekündigt, wird der Kunde mit Wirksamwerden der Kündigung wieder dem Klassik-Tarif zugeordnet. 
  6. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist jederzeit zulässig. Wichtige Gründe, die B2M zur Kündigung berechtigen, können insbesondere der Verdacht auf Missbrauch (z.B. übermäßige Anzahl an Ladevorgängen oder mehrere gleichzeitige Ladevorgänge je Aral pulse App Account) der Ladefunktion der Aral pulse App oder der Ladekarte durch den Kunden,  sowie grobe Verstöße gegen die den Kunden unter diesen AGB treffenden Verpflichtungen, die der Kunde zu vertreten hat, sein. Liegt der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung durch den Kunden, ist eine Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist bzw. einer erfolglosen Abmahnung möglich, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen entbehrlich. Im Falle von Zahlungsverzug kann der Zugang zu Ladepunkten  während dieser Frist verwehrt werden. B2M ist berechtigt, im Falle des Vorliegens von Gründen für eine außerordentlichen Kündigung, die betroffenen Karten bzw. Aral pulse App Accounts unmittelbar zu sperren. Bei wesentlichen Änderungen der Entgelte hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  7. Wird dieser Vertrag gekündigt, verliert die Ladekarte mit Beendigung des Vertrags ihre Gültigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, die ausgegebenen Karten unaufgefordert und unverzüglich nach Vertragsbeendigung an die von B2M bezeichnete Stelle zurückzusenden.
  8. Sofern ein Kunde im Klassik-Tarif oder Sondertarif über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten nach dem letzten Ladevorgang keine weiteren Ladevorgänge mit der Aral pulse App oder der Ladekarte startet, behält sich B2M das Recht vor, den Zugang zu Ladepunkten zu deaktivieren. B2M wird den Kunden hierüber per E-Mail informieren. Der Zugang kann durch den Kunden jederzeit wieder aktiviert werden.

 

13 Haftung bei missbräuchlicher oder unbefugter Nutzung

  1. B2M übernimmt die Haftung für alle Schäden, die ab Eingang der Sperrmeldung aus einer unbefugten oder missbräuchlichen Verwendung der Ladefunktion der App oder der Ladekarte bei der in Ziffer 5.5 bezeichneten Stelle entstehen, es sei denn, ein schuldhaftes Verhalten des Kunden hat zur Entstehung des Schadens beigetragen. In diesem Fall bestimmt sich die Schadensverteilung nach den Grundsätzen des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kunden sind Schäden in voller Höhe vom Kunden zu tragen. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere bei einer Verletzung der Verpflichtungen aus Ziffer 10 und 11 durch den Kunden vor.
  2. Die Rechte der B2M gegenüber demjenigen, der die Ladefunktion der App oder der Ladekarte unbefugt oder missbräuchlich verwendet, bleiben unberührt.

 

14 Haftung von B2M

  1. Die Haftung von B2M ist außer in Fällen der
    (i) schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    (ii) der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (d. h. einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und
    (iii) des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Im Falle von (iii) ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Unter denselben Voraussetzungen ist die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der B2M und der Partner sowie Akzeptanzstellen gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Dabei gelten die Roaming-Partner der B2M nicht als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
  2. B2M haftet – insbesondere bei im Ausland erbrachten Leistungen –nicht für die Möglichkeit, die Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern zurückzuerhalten oder als Vorsteuer absetzen zu können.
  3. Im Falle von Sach- und Vermögensschäden ist der Umfang der Haftung der B2M, seiner Partner, der Akzeptanzstellen und seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Die Haftung aufgrund gesonderter übernommener Garantie sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt von dieser Ziffer 13 unberührt.
  5. B2M haftet nicht für Störungen, Verzögerungen oder Unterbrechungen, die durch die öffentliche Infrastruktur oder durch Leistungen Dritter (z. B. Stromnetz, Internetzugang, Telekommunikationsdienste) verursacht werden, sofern B2M diese nicht zu vertreten hat.
  6. Im Übrigen haftet B2M bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

 

15 Datenschutz

B2M und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch B2M finden sich in den Datenschutzhinweisen der B2M unter https://www.aral.de/de/global/retail/pulse/emsp-dpp.html.

 

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten an B2M und die anschließende Verarbeitung dieser Daten nach Maßgabe dieses Vertrages auf einer wirksamen Rechtsgrundlage beruht.
 

16 Vertragsübernahme

B2M darf diesen Vertrag auf Konzerngesellschaften übertragen, ohne dass sich hierdurch die dem Kunden zustehenden Rechte verkürzen. Der Kunde hat im Falle der Übertragung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.


17 Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden ist Bochum. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Bochum; im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.


18 Deutsches Recht

Für die Rechtsbeziehungen zwischen B2M und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sowie mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die auf die Anwendbarkeit eines anderen als des deutschen Rechts verweisen.


Widerruf

Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steht Ihnen ein Widerrufsrecht dieses Vertrages zu. Es gelten die folgenden Regelungen:

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum | pulse@aral.de 

 

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferungen von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Ladevorgang auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erbracht wurde. Verpflichtungen zu Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.


Ende der Widerrufsbelehrung.  

 

Muster-Widerrufsformular: 

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum | pulse@aral.de 

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden

Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.