Alle vollelektrischen Fahrzeuge der folgenden Fahrzeugklassen sind für die THG-Prämie berechtigt.
Mit der eigenen E-Mail-Adresse registrieren und ein Kundenprofil anlegen.
Scan oder Foto des eigenen Fahrzeugscheins im Profil hochladen.
THG-Prämie als garantierten Festbetrag erhalten.
Besitzer von E-Fahrzeugen können sich seit 2022 durch die gesetzlich eingeführte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) jährlich eine Prämie für ihre CO2-Einsparungen erhaltenbelohnen lassen.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner eGeld24 bieten wir dir einen einfachen und unkomplizierten Weg zum deutschen THG-Quotenhandel und übernehmen die gesamte Abwicklung für Dich.
eGeld24 wurde im Januar 2023 von der Fachzeitschrift für Mobilität electricar mit der Note SEHR GUT in der Kategorie "THG Anbieter" ausgezeichnet.
Also worauf noch warten?
Registrieren, Fahrzeugschein hochladen und Prämie erhalten
- so einfach geht's!
Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist ein wichtiges Instrument zur Dekarbonisierung des Verkehrs durch gesteigerte Anteile erneuerbarer Energien (z. B. Strom, Biokraftstoffe, Wasserstoff).
Damit werden die Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und deren Novelle (EU) 2023/2413 (RED III) umgesetzt. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitglieder, den Einsatz fossiler Kraftstoffe kontinuierlich zu verringern und gleichzeitig den Anteil erneuerbarer Energien auch im Verkehrssektor zu erhöhen.
Durch die THG-Quote sind Anbieter von fossilem Otto- und Dieselkraftstoff verpflichtet, die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe um eine prozentuale Quote – der THG-Quote – zu senken. Laut der vom Bundestag im April 2026 beschlossenen Gesetzesnovelle steigt die THG-Quote von 6 % im Jahr 2021 schrittweise auf 65 % im Jahr 2040. Neben Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen auf Basis von grünem Wasserstoff kann auch der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos von Kraftstoffanbietern auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden.
Im Rahmen des sogenannten Quotenhandels ist es möglich, dass quotenverpflichtete Kraftstoffanbieter diese Minderungen auch dadurch erfüllen, dass sie einen Dritten vertraglich beauftragen, die Verpflichtung für sie zu erbringen und die geleistete Minderung nachzuweisen. Im Fall der Elektromobilität können das Betreiber von Ladepunkten sein. Strom, der zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb dem Netz entnommen wurde oder direkt von einer Stromerzeugungsanlage bezogen wird, kann zur Erfüllung der Treibhausgasquote genutzt werden. So soll die THG-Quote mittelbar auch dazu dienen, den Aufbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen.
Alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge mit einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 und dem Kraftstoffcode 0004 sind für die THG-Quote berechtigt. Dazu gehören unter anderem E-PKWs und 2 Räder (Fahrzeugklasse M1 und sonstige), leichte E-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1) und E-Bus (Fahrzeugklasse M3).
Hybrid-Fahrzeuge sind dagegen nicht für die THG-Quote berechtigt.
Es mag zukünftig zur Veröffentlichung weiterer Fahrzeugklassen durch die Bundesregierung kommen.