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THG-Prämie 2025 - Die Elektroauto Prämie

Fahrzeugklassen und ihre THG-Quote 2025


Alle vollelektrischen Fahrzeuge der folgenden Fahrzeugklassen sind für die THG-Prämie berechtigt.

E-PKW & 2 Räder

(Klasse M1 & sonstige)

 

95€

E-Leichtnutzfahrzeug

(Klasse N1)

 

140€

E-Bus

(Klasse M3)

 

3.420€

E-Nutzfahrzeuge

> 3,5 bis 12 Tonnen

(Klasse N2)

 

970€

E-Nutzfahrzeuge

> 12 Tonnen

(Klasse N3)

 

1.560€

Geld für E-Auto erhalten – So bekommst du die THG-Prämie

1 Registrieren

Mit der eigenen E-Mail-Adresse registrieren und ein Kundenprofil anlegen.

2 Fahrzeugschein hochladen

Scan oder Foto des eigenen Fahrzeugscheins im Profil hochladen.

3 Prämie erhalten

THG-Prämie als garantierten Festbetrag erhalten.

Deine THG-Quote direkt ins Portemonnaie

Besitzer von E-Fahrzeugen können sich seit 2022 durch die gesetzlich eingeführte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) jährlich eine Prämie für ihre CO2-Einsparungen erhaltenbelohnen lassen.

 

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner eGeld24 bieten wir Dir einen einfachen und unkomplizierten Weg zum deutschen THG-Quotenhandel und übernehmen die gesamte Abwicklung für Dich.

 

  • THG-Prämie als garantierter Festbetrag ✔
  • Schnellstmögliche Auszahlung der Prämie ✔
  • Einfacher Abwicklungsprozess - von der Registrierung bis zur Auszahlung ✔
  • Persönlicher Ansprechpartner per Telefon oder per E-Mail ✔
  • Individuelles Angebot für Flottenbetreiber ✔

Hole Dir jetzt Deine THG-Prämie bei unserem prämierten Kooperationspartner eGeld24!

eGeld24 wurde im Januar 2023 von der Fachzeitschrift für Mobilität electricar mit der Note SEHR GUT in der Kategorie "THG Anbieter" ausgezeichnet.


Also worauf noch warten?

Registrieren, Fahrzeugschein hochladen und Prämie erhalten

- so einfach geht's!

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist in Deutschland das zentrale Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien im Verkehr.

Damit werden die Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) umgesetzt. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitglieder, den Einsatz fossiler Kraftstoffe kontinuierlich zu verringern und gleichzeitig klimafreundlichere Optionen zu fördern. Durch die THG-Quote sind Anbieter von fossilem Otto- und Dieselkraftstoff verpflichtet, die CO2 Emissionen dieser Kraftstoffe um eine prozentuale Quote – der THG-Quote – zu senken. Laut der vom Bundestag im Mai 2021 beschlossenen Gesetzesnovelle steigt die THG-Quote von 6 Prozent im Jahr 2021 schrittweise auf 25 Prozent im Jahr 2030. Neben Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen auf Basis von grünem Wasserstoff kann auch der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos von Kraftstoffanbietern auf die Erfüllung der THG Quote angerechnet werden.

So ist es im Rahmen des sogenannten Quotenhandels möglich, dass quotenverpflichtete Kraftstoffanbieter diese Minderungen dadurch erfüllen, dass sie einen Dritten vertraglich beauftragen, die Verpflichtung für sie zu erbringen und die geleistete Minderung nachzuweisen. Im Fall von Biokraftstoffen können das die Produzenten dieser nachhaltigen Kraftstoffe sein. Im Fall der Elektromobilität sind das Betreiber von Ladepunkten. Da durch die nachweisliche Bereitstellung von Strom im Verkehr weniger fossile Kraftstoffe genutzt werden, wird so der CO2-Austoß im Verkehr gemindert. Sinn und Zweck der THG-Quote ist es, mittels der sich aus dem Quotenhandel ergebenden Finanzflüsse, Anreize zur Anwendung klimafreundlicher Energieträger im landgebundenen Verkehr zu schaffen.

Weitere Fragen zum Service

 

Weitere FAQs sowie die AGB findest Du direkt bei unserem Kooperationspartner eGeld24.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Telefon:

0800 - 369 369 7